Basishygiene im Wohnbereich
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Basishygiene im Wohnbereich von Seniorenheimen
Die Basishygiene schafft die Voraussetzung für einen sicheren, gepflegten und zugleich wohnlichen Alltag in Seniorenheimen. Sie gilt unabhängig davon, ob eine Infektion bekannt ist, und umfasst Bewohnerzimmer, Sanitärbereiche, Gemeinschaftsräume, Verkehrsflächen sowie gemeinsam genutzte Ausstattung. Das Facility Management unterstützt die Umsetzung insbesondere durch hygienegerechte Gebäudereinigung, funktionsfähige Sanitär- und Händehygieneausstattung, geeignete Materialien, sichere Abfall- und Wäschewege sowie die schnelle Beseitigung technischer Mängel. Vollstationäre Pflegeeinrichtungen müssen die erforderlichen Maßnahmen zur Infektionsprävention sicherstellen und in einrichtungsbezogenen Hygieneplänen verbindlich regeln.
Hygienestandards in Wohnbereichen konsequent umsetzen
- Zielsetzung
- Grundprinzipien der Basishygiene
- Hygienische Bereiche im Wohnbereich
- Händehygiene
- Persönliche Hygiene der Mitarbeitenden
- Persönliche Schutzausrüstung im Rahmen der Basishygiene
- Basishygiene im Bewohnerzimmer
- Basishygiene im Bewohnerbad
- Hygiene in Gemeinschafts- und Aufenthaltsbereichen
- Reinigung im Wohnbereich
- Umgang mit häufig berührten Flächen
- Reinigung und Desinfektion klar unterscheiden
- Reinigungsausstattung und Reinigungsmaterialien
- Bewohnerbezogene Pflege- und Gebrauchsmittel
- Hygiene bei Hilfsmitteln im Wohnbereich
- Wäsche und Textilien im Wohnbereich
- Abfallhygiene im Wohnbereich
- Basishygiene bei Mahlzeiten im Wohnbereich
- Umgang mit Körperflüssigkeiten und Ausscheidungen
- Saubere und unreine Arbeitsabläufe
- Hygienegerechte Ausstattung des Wohnbereichs
- FM-Schnittstellen der Basishygiene
- Umgang mit technischen und baulichen Hygienemängeln
- Verantwortlichkeiten im Wohnbereich
- Schnittstellen und Zuständigkeitsabgrenzung
- Hygiene bei externen Dienstleistern im Wohnbereich
- Schulung und Unterweisung
- Dokumentation der Basishygiene
- Kontrolle der hygienischen Umsetzung
- Maßnahmen bei Abweichungen
- Qualitätskennzahlen zur Basishygiene
- Regelmäßige Überprüfung der Basishygiene
Schutz der Bewohnerinnen und Bewohner
Basishygienische Maßnahmen reduzieren das Risiko, dass Krankheitserreger über Hände, Oberflächen, Gegenstände, Textilien oder gemeinsam genutzte Bereiche übertragen werden. Dies ist besonders wichtig, weil ältere und pflegebedürftige Menschen häufig eine erhöhte Infektionsanfälligkeit aufweisen und die gesundheitlichen Folgen einer Infektion schwerwiegender sein können.
Die Maßnahmen müssen sich am tatsächlichen Risiko orientieren und gleichzeitig die individuellen Bedürfnisse, Fähigkeiten und Gewohnheiten der Bewohnerinnen und Bewohner berücksichtigen. Ziel ist kein klinischer Wohnbereich, sondern ein sicher gestalteter privater und gemeinschaftlicher Lebensraum.
Schutz der Mitarbeitenden und Besucher
Einheitliche Hygienemaßnahmen schützen Pflegekräfte, Reinigungspersonal, Hauswirtschaft, technische Beschäftigte, externe Dienstleister, Angehörige und weitere Besucher. Sie verringern das Risiko, dass Verunreinigungen zwischen verschiedenen Bewohnerzimmern, Funktionsbereichen oder Personengruppen weitergetragen werden.
Alle Personen, die den Wohnbereich betreten oder dort tätig werden, müssen die für ihre Tätigkeit relevanten Hygieneregeln kennen. Der Umfang der Unterweisung richtet sich nach Aufenthaltsdauer, Aufgabe, Kontaktintensität und möglichem Kontaminationsrisiko.
Erhalt der Wohnqualität
Hygiene darf nicht zu unnötigen Einschränkungen der Privatsphäre, Selbstbestimmung oder sozialen Teilhabe führen. Reinigungs- und Schutzmaßnahmen müssen so geplant werden, dass persönliche Einrichtungsgegenstände, vertraute Tagesabläufe und gemeinschaftliche Aktivitäten möglichst erhalten bleiben.
Bewohnerinnen und Bewohner sollen verstehen können, warum bestimmte Maßnahmen erforderlich sind. Eine respektvolle Kommunikation erhöht die Akzeptanz und verhindert, dass hygienische Vorgaben als Kontrolle oder Eingriff in den persönlichen Lebensraum wahrgenommen werden.
Einheitlicher Hygienestandard
Für vergleichbare Räume, Tätigkeiten und Risiken müssen einheitliche Mindestanforderungen gelten. Der Standard darf nicht davon abhängen, welcher Wohnbereich, welche Schicht, welches Team oder welcher Dienstleister eine Aufgabe übernimmt.
Verbindliche Hygiene-, Reinigungs- und Zuständigkeitspläne schaffen Klarheit. Sie müssen praktisch umsetzbar, verständlich formuliert und allen verantwortlichen Personen in aktueller Fassung zugänglich sein.
Risikoorientierung
Art, Umfang und Häufigkeit hygienischer Maßnahmen richten sich nach dem tatsächlichen Übertragungsrisiko. Zu berücksichtigen sind insbesondere die ausgeführte Tätigkeit, mögliche Kontakte mit Körperflüssigkeiten, die Anzahl der Nutzer, die Berührungshäufigkeit von Flächen und die gesundheitliche Situation der Bewohnerinnen und Bewohner.
Eine stark frequentierte Handkontaktfläche benötigt beispielsweise eine andere hygienische Bewertung als eine selten berührte Dekorationsfläche. Ebenso erfordern sichtbare Verunreinigungen oder Kontaminationen eine unmittelbare Behandlung, während andere Bereiche im Rahmen der planmäßigen Unterhaltsreinigung bearbeitet werden.
Standardmäßige Anwendung
Basishygiene beginnt nicht erst bei einer bestätigten Infektion. Händehygiene, sachgerechte Reinigung, sichere Materialhandhabung, persönliche Schutzausrüstung und die Trennung sauberer und unreiner Prozesse gehören zum normalen täglichen Betrieb.
Durch die konsequente Anwendung unabhängig von einer bekannten Diagnose werden auch unerkannte Übertragungsrisiken berücksichtigt. Zusätzliche Maßnahmen bei bestimmten Erregern oder Ausbruchssituationen bauen auf diesem Grundstandard auf.
Vermeidung von Kreuzkontaminationen
Kreuzkontaminationen entstehen, wenn Verunreinigungen über Hände, Handschuhe, Reinigungstücher, Geräte, Arbeitskleidung, Transportbehälter oder gemeinsam genutzte Gegenstände weitergegeben werden. Arbeitsabläufe müssen deshalb so gestaltet sein, dass Materialien nicht unkontrolliert zwischen Personen und Bereichen wechseln.
Reinigungsutensilien sind nach Einsatzbereichen zu trennen. Pflege- und Gebrauchsmittel dürfen nur in sauberem Zustand weitergegeben oder eingelagert werden. Nach unreinen Tätigkeiten müssen die vorgesehenen hygienischen Zwischenschritte erfolgen.
Trennung sauberer und unreiner Prozesse
Saubere Materialien, aufbereitete Hilfsmittel und frische Wäsche müssen räumlich oder organisatorisch von Abfällen, gebrauchter Wäsche und kontaminierten Arbeitsmitteln getrennt werden. Dies betrifft sowohl die Lagerung als auch die Bereitstellung und den Transport.
Die Trennung muss für Mitarbeitende eindeutig erkennbar sein. Unklare Ablageflächen, überfüllte Lagerräume oder gemeinsam genutzte Transportbehälter erhöhen das Risiko von Verwechslungen und hygienischen Fehlhandlungen.
Hygienische Bereiche im Wohnbereich
| Bereich | Hygienischer Schwerpunkt |
|---|---|
| Bewohnerzimmer | Schutz des privaten Wohnraums, planmäßige Reinigung von Boden- und Kontaktflächen sowie sorgfältiger Umgang mit persönlicher Ausstattung |
| Bewohnerbad | Regelmäßige Reinigung von Sanitärobjekten, Armaturen, Haltegriffen und bewohnerbezogene Aufbewahrung persönlicher Hygieneartikel |
| Gemeinschaftsraum | Risikoorientierte Behandlung häufig berührter Flächen und hygienisch geeignete gemeinsame Nutzung von Möbeln und Beschäftigungsmaterialien |
| Speisebereich | Saubere Tische, hygienische Handhabung von Geschirr und Esshilfen sowie klare Abläufe vor und nach Mahlzeiten |
| Wohnbereichsküche | Trennung privater und gemeinschaftlicher Lebensmittel, geeignete Lagerung und hygienisch sichere Nutzung von Arbeitsflächen und Geräten |
| Flure | Reinigung von Verkehrsflächen sowie angemessene Berücksichtigung von Handläufen, Türklinken und weiteren Kontaktpunkten |
| Aufzüge | Regelmäßige Behandlung von Bedienelementen, Haltestangen und anderen häufig berührten Flächen |
| Pflegearbeitsbereich | Geschützte Bereitstellung sauberer Materialien und eindeutige Trennung von unreinen Arbeitsmitteln |
| Entsorgungsbereich | Sichere Sammlung, Zwischenlagerung und Abführung von Abfällen und anderen unreinen Materialien |
Händedesinfektion
Die hygienische Händedesinfektion ist bei Tätigkeiten mit erhöhtem Übertragungsrisiko eine zentrale Schutzmaßnahme. Sie ist insbesondere vor sauberen oder aseptischen Tätigkeiten, nach möglichem Kontakt mit Körperflüssigkeiten, nach unreinen Arbeiten, nach dem Ablegen von Einmalhandschuhen und beim erforderlichen Wechsel zwischen Bewohnerkontakten durchzuführen.
Das Desinfektionsmittel muss in ausreichender Menge auf trockene Hände gegeben und vollständig über alle Handbereiche verteilt werden. Einwirkzeit, Anwendungshinweise und produktspezifische Vorgaben sind verbindlich einzuhalten.
Händewaschen
Händewaschen dient vor allem der Entfernung sichtbarer Verschmutzungen. Es ist außerdem nach der Toilettenbenutzung, vor der Lebensmittelhandhabung und in weiteren im Hygieneplan festgelegten Situationen erforderlich.
Waschen und Desinfizieren dürfen nicht undifferenziert unmittelbar nacheinander erfolgen, da unnötige Hautbelastungen die Hautbarriere schädigen können. Nach dem Waschen müssen die Hände sorgfältig mit geeigneten Einmalhandtüchern getrocknet werden.
Ausstattung der Handhygieneplätze
Handwaschplätze müssen funktionsfähig, gut erreichbar und frei zugänglich sein. Zur Mindestausstattung gehören geeignete Flüssigseife, Einmalhandtücher, ein hygienisch nutzbarer Abwurf sowie eine intakte und leicht zu reinigende Armatur.
Desinfektionsmittelspender sind risikoorientiert dort zu positionieren, wo eine Händedesinfektion praktisch erforderlich ist. Füllstand, Funktion, Kennzeichnung und Sauberkeit der Spender müssen regelmäßig kontrolliert werden.
Hautschutz
Ein Hautschutz- und Hautpflegekonzept unterstützt die dauerhafte Umsetzung der Händehygiene. Es muss geeignete Produkte für Hautschutz, Reinigung und Pflege sowie verständliche Anwendungshinweise enthalten.
Hautschäden sind frühzeitig zu melden und fachlich zu bewerten. Defekte Spender, ungeeignete Produkte oder fehlende Nachfüllungen stellen nicht nur ein Arbeitsschutzproblem dar, sondern können auch die zuverlässige Händehygiene beeinträchtigen.
Arbeitskleidung
Arbeitskleidung muss für die jeweilige Tätigkeit geeignet, sauber und in ausreichender Menge verfügbar sein. Sie ist bei sichtbarer Verschmutzung, Durchfeuchtung oder hygienisch relevanter Kontamination unverzüglich zu wechseln.
Die Aufbereitung muss nach einem festgelegten Verfahren erfolgen. Private und dienstliche Kleidung sowie saubere und gebrauchte Arbeitskleidung sind getrennt aufzubewahren.
Schmuck und Fingernägel
Schmuck an Händen und Unterarmen darf die Händehygiene nicht behindern. Ringe, Armbänder, Armbanduhren oder vergleichbare Gegenstände können die vollständige Benetzung der Haut erschweren und Verunreinigungen zurückhalten.
Fingernägel müssen kurz, sauber und so gestaltet sein, dass sie weder Handschuhe beschädigen noch eine gründliche Händehygiene beeinträchtigen. Einrichtungsinterne Vorgaben sind verbindlich einzuhalten.
Persönliches Verhalten
Essen, Trinken, Rauchen oder die Aufbewahrung privater Lebensmittel sind nur in dafür vorgesehenen Bereichen zulässig. Persönliche Gegenstände wie Mobiltelefone dürfen Arbeitsabläufe nicht verunreinigen und müssen entsprechend den internen Regelungen verwendet werden.
Husten- und Niesetikette, sorgfältige Händehygiene sowie ein verantwortungsvoller Umgang mit Arbeitsmitteln gehören zum verbindlichen Hygieneverhalten. Tätigkeitsfremde Gegenstände sind aus sauberen Arbeitsbereichen fernzuhalten.
Eigene Erkrankungen
Mitarbeitende müssen wissen, bei welchen gesundheitlichen Beschwerden eine Meldung an die zuständige Führungskraft erforderlich ist. Dies betrifft insbesondere Symptome oder Erkrankungen, die für Bewohnerinnen, Bewohner oder andere Beschäftigte ein Übertragungsrisiko darstellen können.
Die Einrichtung benötigt klare Melde-, Bewertungs- und Vertretungswege. Entscheidungen über Einsatzmöglichkeiten, Schutzmaßnahmen oder vorübergehende Tätigkeitsbeschränkungen werden nach den geltenden internen und arbeitsmedizinischen Verfahren getroffen.
Risikobezogener Einsatz
Persönliche Schutzausrüstung wird entsprechend der konkreten Tätigkeit und dem zu erwartenden Kontakt eingesetzt. Dazu können Einmalhandschuhe, Schutzschürzen, Schutzkittel, medizinischer Mund-Nasen-Schutz sowie Augen- oder Gesichtsschutz gehören.
Die Auswahl darf weder pauschal noch aus Gewohnheit erfolgen. Sie muss sich am möglichen Kontakt mit Körperflüssigkeiten, Spritzern, kontaminierten Materialien oder anderen hygienischen Gefährdungen orientieren.
Einmalhandschuhe
Einmalhandschuhe sind bei vorhersehbarem Kontakt mit Blut, Ausscheidungen, Körperflüssigkeiten, Schleimhäuten oder verunreinigten Materialien zu tragen. Sie sind tätigkeits- und bewohnerbezogen zu verwenden und dürfen nicht unnötig im Wohnbereich weitergetragen werden.
Handschuhe ersetzen die Händedesinfektion nicht. Nach dem Ablegen ist entsprechend der hygienischen Indikation eine Händedesinfektion durchzuführen.
An- und Ablegen
Schutzausrüstung muss in einer Reihenfolge an- und abgelegt werden, die eine Verunreinigung von Händen, Arbeitskleidung und Umgebung vermeidet. Besonders beim Ablegen ist darauf zu achten, kontaminierte Außenseiten nicht mit ungeschützter Haut zu berühren.
Benutzte Einwegprodukte sind unmittelbar in geeigneten Behältnissen zu entsorgen. Wiederverwendbare Komponenten müssen nach dem festgelegten Aufbereitungsverfahren behandelt werden.
Bereitstellung und Lagerung
Schutzausrüstung ist sauber, trocken, staubgeschützt und leicht erreichbar zu lagern. Sie darf nicht gemeinsam mit gebrauchten Materialien oder in Bereichen aufbewahrt werden, in denen Spritzwasser, Abfall oder andere Verunreinigungen auftreten können.
Bestände und Verfallsdaten sind regelmäßig zu kontrollieren. Für häufig benötigte Größen und Produktarten muss eine ausreichende Versorgung sichergestellt sein.
Bewohnerzimmer als privater Bereich
Das Bewohnerzimmer ist in erster Linie persönlicher Wohn- und Rückzugsraum. Hygienemaßnahmen müssen deshalb angekündigt, respektvoll durchgeführt und mit den Bewohnerinnen und Bewohnern beziehungsweise ihren Vertretungen abgestimmt werden, soweit dies möglich ist.
Persönliches Eigentum darf nicht ohne Notwendigkeit umgestellt, entsorgt oder mit Reinigungs- beziehungsweise Desinfektionsmitteln behandelt werden. Gleichzeitig müssen sicherheits- oder hygienerelevante Risiken offen angesprochen und angemessen gelöst werden.
Reinigung der Raumflächen
Böden, Möbel und weitere Raumflächen werden nach dem festgelegten Reinigungsplan sowie bei sichtbarer Verschmutzung gereinigt. Reinigungsumfang und Frequenz richten sich nach Nutzung, Verschmutzungsgrad, Bewohnerbedarf und hygienischer Relevanz.
Die Reinigung muss vom weniger verunreinigten zum stärker verunreinigten Bereich erfolgen. Eine unkontrollierte Verteilung von Schmutz oder Feuchtigkeit ist durch geeignete Arbeitsverfahren zu vermeiden.
Kontaktflächen
Türgriffe, Lichtschalter, Rufsysteme, Bettbedienelemente, Möbelgriffe, Nachttische und andere regelmäßig berührte Flächen sind in der wohnbereichsbezogenen Risikobewertung zu erfassen. Ihre Reinigungsfrequenz ist an die tatsächliche Nutzung anzupassen.
Bei Kontamination oder erhöhtem Infektionsrisiko können zusätzliche Maßnahmen erforderlich sein. Zuständigkeiten zwischen Pflege, Reinigung und weiteren Funktionen müssen für jede relevante Fläche eindeutig geregelt werden.
Persönliche Gegenstände
Fotos, Bücher, Dekoration, elektronische Geräte und andere private Gegenstände werden nur behandelt, wenn dies erforderlich und materialverträglich möglich ist. Vor der Reinigung empfindlicher oder wertvoller Gegenstände ist die geeignete Vorgehensweise abzustimmen.
Nicht ausreichend reinigungsfähige Gegenstände sind nicht automatisch zu entfernen. Zunächst müssen Risiko, Nutzung, mögliche Schutzmaßnahmen und die Bedeutung des Gegenstands für die Bewohnerin oder den Bewohner berücksichtigt werden.
Sanitärobjekte
Waschbecken, Toiletten, Duschen, Duschsitze und weitere Sanitärobjekte sind regelmäßig sowie bei sichtbarer Verschmutzung zu reinigen. Kalk-, Seifen- und Schmutzrückstände müssen so entfernt werden, dass Oberflächen funktionsfähig und hygienisch nutzbar bleiben.
Die eingesetzten Verfahren und Produkte müssen für das jeweilige Material geeignet sein. Beschädigungen durch falsche Reinigungsmittel oder ungeeignete mechanische Behandlung sind zu vermeiden.
Kontaktbereiche
Armaturen, Haltegriffe, Toilettenspültasten, Duschbedienelemente, Türgriffe und gegebenenfalls Notrufeinrichtungen sind häufig berührte Bereiche. Sie müssen entsprechend Nutzung, Bewohnerstruktur und Risiko in die Reinigungsplanung aufgenommen werden.
Bei gemeinschaftlich genutzten Bädern ist die hygienische Behandlung zwischen verschiedenen Nutzungen besonders klar zu regeln. Sichtbare Kontaminationen sind unverzüglich zu beseitigen.
Persönliche Hygieneartikel
Zahnbürsten, Zahnprothesenbehälter, Rasierutensilien, Kämme, Waschutensilien und Körperpflegeprodukte sind eindeutig bewohnerbezogen aufzubewahren. Verwechslungen oder eine gemeinsame Nutzung müssen vermieden werden.
Die Aufbewahrung muss vor Spritzwasser, Toilettenkontamination und unbeabsichtigtem Kontakt mit Reinigungschemikalien schützen. Behälter und Ablagen sind regelmäßig auf Sauberkeit und Beschädigungen zu kontrollieren.
Technische Mängel
Undichtigkeiten, defekte Armaturen, verstopfte Abläufe, beschädigte Fugen, lockere Haltegriffe oder nicht reinigungsfähige Oberflächen sind unverzüglich zu melden. Bis zur Reparatur müssen, abhängig vom Risiko, vorübergehende Schutz- oder Nutzungseinschränkungen festgelegt werden.
Das Facility Management priorisiert Mängel nach hygienischer und sicherheitstechnischer Bedeutung. Die Behebung ist zu dokumentieren und nach Abschluss zu kontrollieren.
Gemeinsame Nutzung
Gemeinschaftsräume werden von unterschiedlichen Personen und häufig über längere Zeit genutzt. Die Reinigungsplanung muss deshalb Nutzungsfrequenz, Gruppengröße, Veranstaltungsart und Bewohnerstruktur berücksichtigen.
Nach besonders intensiver Nutzung oder sichtbarer Verschmutzung können zusätzliche Reinigungsschritte notwendig sein. Räume müssen zwischen geplanten Aktivitäten in einem hygienisch geeigneten Zustand bereitgestellt werden.
Kontaktflächen
Tische, Stuhllehnen, Armlehnen, Handläufe, Türklinken, Fernbedienungen, Lichtschalter und Bedienelemente sind regelmäßig zu berücksichtigen. Die Behandlung erfolgt entsprechend der tatsächlichen Berührungshäufigkeit und nicht allein aufgrund der Raumgröße.
Zuständigkeiten müssen auch für Gegenstände geklärt sein, die nicht zur klassischen Gebäudereinigung gehören. Dazu zählen beispielsweise Fernbedienungen, mobile Beschäftigungsgeräte oder einzelne Pflegehilfsmittel.
Gemeinschaftliche Gegenstände
Spiele, Bücher, Zeitschriften, Musikinstrumente und Beschäftigungsmaterialien müssen für die vorgesehene Nutzung geeignet sein. Beschädigte, stark verschmutzte oder nicht mehr angemessen reinigungsfähige Gegenstände sind zu bewerten und gegebenenfalls auszusondern.
Bei der Beschaffung sollten robuste, sicher verwendbare und bedarfsgerecht reinigungsfähige Materialien bevorzugt werden. Die hygienische Behandlung darf die Funktion und Nutzbarkeit nicht beeinträchtigen.
Wohnlichkeit
Hygienemaßnahmen sollen Gemeinschaftsbereiche nicht unnötig steril oder institutionell wirken lassen. Textile Elemente, Pflanzen, Dekoration und persönliche Gestaltung können erhalten bleiben, sofern ihre Pflege, Reinigung und sichere Nutzung geregelt sind.
Die Auswahl der Ausstattung sollte Wohnlichkeit und Reinigungsfähigkeit miteinander verbinden. Nicht jede schwer zu reinigende Dekoration stellt automatisch ein unvertretbares Risiko dar; entscheidend sind Standort, Nutzung und tatsächliche Kontaminationswahrscheinlichkeit.
Risikoorientierte Reinigung
Reinigungsumfang und -häufigkeit werden anhand von Nutzung, Verschmutzungsgrad, Berührungshäufigkeit und hygienischer Bedeutung festgelegt. Ein Bewohnerbad, eine Aufzugstaste oder ein stark genutzter Handlauf benötigen andere Maßnahmen als eine selten berührte Wandfläche.
Die Risikobewertung muss bei veränderter Nutzung, neuen Bewohnerbedarfen, baulichen Änderungen oder wiederkehrenden Beanstandungen angepasst werden. Starre Reinigungsfrequenzen ohne Bezug zur tatsächlichen Nutzung sind zu vermeiden.
Reinigungsplan
Der Reinigungsplan beschreibt für jeden Raum- und Flächentyp das Verfahren, die Häufigkeit, die eingesetzten Produkte und die verantwortliche Funktion. Er muss auch festlegen, welche Arbeiten durch Reinigungskräfte, Pflege, Hauswirtschaft oder technische Dienste übernommen werden.
Sonderreinigungen, Zwischenreinigungen und Maßnahmen bei Kontaminationen sind ergänzend zu regeln. Änderungen müssen nachvollziehbar freigegeben und an alle betroffenen Personen kommuniziert werden.
Sichtbare Verschmutzungen
Sichtbare Verunreinigungen sind zeitnah zu entfernen, unabhängig vom regulären Reinigungsintervall. Art und Umfang der Verschmutzung bestimmen das erforderliche Verfahren sowie die notwendige Schutzausrüstung.
Bei Verschmutzungen mit Körperflüssigkeiten sind die hierfür festgelegten hygienischen Maßnahmen anzuwenden. Der Bereich ist bis zur ordnungsgemäßen Behandlung so zu sichern, dass niemand unbeabsichtigt mit der Verunreinigung in Kontakt kommt.
Aktueller fachlicher Rahmen
Die Anforderungen an die Reinigung und Desinfektion von Flächen werden anhand aktueller fachlicher Empfehlungen regelmäßig überprüft. Die im Jahr 2026 aktualisierte KRINKO-Empfehlung bildet eine wesentliche Grundlage für die risikoorientierte Gestaltung der Flächenhygiene.
Einrichtungen müssen prüfen, welche Auswirkungen aktualisierte Empfehlungen auf Reinigungspläne, Produktfreigaben, Schulungen, Ausschreibungen und Qualitätskontrollen haben. Erforderliche Anpassungen sind gesteuert umzusetzen und zu dokumentieren.
Identifikation von Handkontaktflächen
Jeder Wohnbereich muss seine häufig berührten Flächen systematisch erfassen. Die Erhebung sollte durch Beobachtung der tatsächlichen Nutzung und unter Beteiligung von Pflege, Reinigung, Hauswirtschaft und Facility Management erfolgen.
Neben fest eingebauten Flächen sind mobile Geräte und bewohnernahe Gegenstände zu berücksichtigen. Die Liste ist bei geänderten Raumkonzepten, neuer Ausstattung oder veränderten Arbeitsabläufen zu aktualisieren.
Typische Kontaktflächen
Typische Handkontaktflächen sind Türklinken, Handläufe, Lichtschalter, Rufsysteme, Aufzugstasten, Möbelgriffe, Fernbedienungen, Telefonhörer und Bedienelemente technischer Geräte. Auch Rollstuhlgriffe oder häufig genutzte Ablagen können relevant sein.
Die bloße Aufnahme in eine Liste reicht nicht aus. Für jede Fläche müssen Reinigungsverfahren, Frequenz, Materialverträglichkeit und Zuständigkeit festgelegt werden.
Reinigungsintensität
Die Reinigungsintensität richtet sich nach Anzahl der Kontakte, Nutzerkreis, Bewohnerstruktur, Verschmutzungswahrscheinlichkeit und aktuellem Infektionsgeschehen. Häufig genutzte Flächen können eine mehrmalige Behandlung innerhalb eines Tages erfordern, sofern die Risikobewertung dies vorsieht.
Bei geringer Nutzung können längere Intervalle ausreichend sein. Entscheidend ist eine nachvollziehbare, einrichtungsbezogene Festlegung und nicht die pauschale Gleichbehandlung aller Oberflächen.
Zuständigkeitsabgrenzung
Für jede relevante Kontaktfläche muss eindeutig geregelt sein, wer sie reinigt. Gebäudenahe Flächen können der Reinigung zugeordnet sein, während bewohnerbezogene Geräte oder Pflegehilfsmittel häufig durch Pflegekräfte behandelt werden.
Überschneidungen sind in einer Zuständigkeitsmatrix festzuhalten. Flächen dürfen nicht deshalb unbearbeitet bleiben, weil jede beteiligte Funktion von der Zuständigkeit einer anderen ausgeht.
Regelreinigung
Die sachgerechte Reinigung entfernt Verschmutzungen und reduziert gleichzeitig die auf einer Fläche vorhandene mikrobielle Belastung. Sie bildet im normalen Wohnbetrieb die Grundlage der Flächenhygiene.
Das Reinigungsverfahren muss zur Oberfläche und zur Art der Verschmutzung passen. Dosierung, Wechsel der Reinigungslösung, Tuchführung und Aufbereitung der Arbeitsmittel beeinflussen die Reinigungsqualität wesentlich.
Desinfektion
Eine Flächendesinfektion wird eingesetzt, wenn eine fachlich begründete Indikation besteht, beispielsweise bei bestimmten Kontaminationen, definierten Infektionsrisiken oder besonderen hygienischen Situationen. Eine pauschale Desinfektion sämtlicher Wohnflächen ist nicht vorgesehen.
Das Mittel muss für den vorgesehenen Anwendungsbereich geeignet sein. Konzentration, Einwirkzeit, Flächenbenetzung, Arbeitsschutz und Materialverträglichkeit sind nach den freigegebenen Vorgaben einzuhalten.
Verfahrenssicherheit
Mitarbeitende müssen Reinigung und Desinfektion anhand von Arbeitsanweisungen, Produktkennzeichnung und Einsatzbereich eindeutig unterscheiden können. Unklare Sprühflaschen, umgefüllte Produkte ohne Kennzeichnung oder widersprüchliche Anweisungen sind unzulässig.
Arbeitsabläufe sollten leicht verständlich beschrieben und praktisch geschult werden. Bei Änderungen von Produkten oder Verfahren ist eine erneute Unterweisung erforderlich.
Produktauswahl
Es dürfen nur freigegebene Produkte verwendet werden, die für den vorgesehenen Zweck und die zu behandelnden Materialien geeignet sind. Die Auswahl berücksichtigt Wirksamkeit, Arbeitsschutz, Materialverträglichkeit, Umweltaspekte und praktische Anwendbarkeit.
Eigenmächtiges Mischen, Umfüllen oder Verdünnen ist zu vermeiden. Sicherheitsinformationen und Herstellerangaben müssen für die zuständigen Mitarbeitenden zugänglich sein.
Reinigungsgeräte
Reinigungswagen, Moppsysteme, Tücher, Eimer und Dosierhilfen müssen funktional, sauber und technisch intakt sein. Ihre Ausstattung ist an die jeweiligen Raum- und Flächenarten anzupassen.
Der Reinigungswagen darf nicht zur unkontrollierten Ablage privater Gegenstände oder unreiner Materialien genutzt werden. Saubere und gebrauchte Arbeitsmittel sind auf dem Wagen klar voneinander zu trennen.
Trennung von Einsatzbereichen
Reinigungsmaterialien müssen entsprechend den festgelegten Hygienebereichen eingesetzt werden. Tücher oder Mopps aus Sanitärbereichen dürfen nicht ohne Aufbereitung in Bewohnerzimmern, Küchen oder Speisebereichen weiterverwendet werden.
Farbcodierungen oder andere eindeutige Kennzeichnungen können die sichere Zuordnung unterstützen. Das System muss einheitlich, verständlich und in allen Wohnbereichen gleich angewendet werden.
Aufbereitung
Mehrfach verwendbare Tücher, Mopps und Geräte werden nach einem validierten beziehungsweise festgelegten Verfahren aufbereitet. Dazu gehören Sammlung, Transport, Wasch- oder Reinigungsverfahren, Trocknung und saubere Lagerung.
Feuchte, gebrauchte Materialien dürfen nicht über längere Zeit unkontrolliert gelagert werden. Aufbereitungsprozesse sind regelmäßig auf Funktion und Ergebnis zu überprüfen.
Lagerung
Saubere Reinigungsmaterialien sind trocken, geschützt und getrennt von gebrauchten Utensilien zu lagern. Chemische Produkte müssen sicher, gekennzeichnet und für Unbefugte unzugänglich aufbewahrt werden.
Reinigungsräume benötigen ausreichende Stellflächen, geeignete Halterungen und eine klare Ordnung. Überfüllung erschwert die Trennung sauberer und unreiner Materialien und erhöht das Unfallrisiko.
Persönliche Zuordnung
Pflege- und Gebrauchsmittel sollten, soweit möglich, eindeutig einer Bewohnerin oder einem Bewohner zugeordnet werden. Kennzeichnung und Aufbewahrung müssen Verwechslungen ausschließen und gleichzeitig den Datenschutz sowie die persönliche Würde berücksichtigen.
Gemeinsame Nutzung ist nur zulässig, wenn das Produkt dafür vorgesehen ist und zwischen den Nutzungen eine geeignete hygienische Behandlung erfolgt.
Wiederverwendbare Gegenstände
Für wiederverwendbare Gegenstände müssen Reinigung, gegebenenfalls Desinfektion, Kontrolle und Lagerung verbindlich geregelt sein. Die Vorgaben richten sich nach Material, Verwendungszweck und möglichem Kontakt mit Haut, Schleimhäuten oder Körperflüssigkeiten.
Die verantwortliche Funktion ist eindeutig zu benennen. Bei externer Aufbereitung müssen Übergabe, Transport und Rücknahme nachvollziehbar organisiert sein.
Zwischenlagerung
Saubere Pflege- und Gebrauchsmittel sind vor Staub, Spritzwasser, Abfall und Kontakt mit gebrauchten Materialien zu schützen. Offene Ablagen in unmittelbarer Nähe zu Toiletten oder unreinen Arbeitsflächen sind zu vermeiden.
Nur der tatsächlich benötigte Vorrat sollte in bewohnernahe Arbeitsbereiche eingebracht werden. Überbestände erhöhen das Risiko, dass unbenutzte Materialien unnötig kontaminiert und anschließend verworfen werden müssen.
Beschädigte Gegenstände
Risse, poröse Oberflächen, defekte Polsterungen oder schwer zugängliche Verschmutzungen können die sichere Reinigung verhindern. Betroffene Gegenstände sind zu kennzeichnen, zu bewerten und gegebenenfalls außer Betrieb zu nehmen.
Facility Management, Pflege und Beschaffung entscheiden gemeinsam über Reparatur oder Ersatz. Dabei sind Hygiene, Sicherheit, Funktion, Bewohnerbedarf und Wirtschaftlichkeit zu berücksichtigen.
Mobilitätshilfen
Rollatoren, Rollstühle, Gehstöcke und andere Mobilitätshilfen werden entsprechend Nutzung und sichtbarer Verschmutzung gereinigt. Handgriffe, Bremshebel, Armauflagen, Sitzflächen und häufig berührte Einstellelemente benötigen besondere Aufmerksamkeit.
Bei der Reinigung darf weder die Verkehrssicherheit noch die technische Funktion beeinträchtigt werden. Nach der Behandlung ist gegebenenfalls eine Funktionskontrolle durchzuführen.
Gemeinschaftlich genutzte Hilfsmittel
Gemeinschaftlich genutzte Hilfsmittel müssen vor dem Wechsel zu einer anderen Person hygienisch behandelt werden. Verfahren und Zuständigkeit sind für jede Hilfsmittelgruppe festzulegen.
Nicht aufbereitete und einsatzbereite Hilfsmittel sind deutlich voneinander zu trennen. Eine versehentliche Weitergabe noch nicht behandelter Geräte muss organisatorisch ausgeschlossen werden.
Technische Funktion
Reinigungsmittel dürfen Bremsen, elektronische Komponenten, Polster, Sensoren oder Kennzeichnungen nicht beschädigen. Herstellervorgaben und interne Freigaben sind deshalb vor der Festlegung des Verfahrens zu berücksichtigen.
Erkannte Funktionsmängel sind unverzüglich zu melden. Ein Hilfsmittel darf erst wieder genutzt werden, wenn die sichere Funktion bestätigt ist.
Verantwortlichkeit
Pflege, Facility Management, Medizintechnik, Sanitätshaus und weitere externe Anbieter müssen ihre Aufgaben eindeutig voneinander abgrenzen. Dabei ist festzulegen, wer für tägliche Reinigung, technische Wartung, Reparatur und Aufbereitung bei Nutzerwechsel verantwortlich ist.
Die Vereinbarung sollte Bestandteil interner Prozessbeschreibungen oder vertraglicher Leistungsregelungen sein. Übergaben und offene Mängel müssen nachvollziehbar dokumentiert werden.
Bewohnerwäsche
Persönliche Wäsche ist eindeutig zuzuordnen und in geeigneten Behältnissen zu sammeln. Kennzeichnungssysteme müssen Verwechslungen vermeiden und zugleich die Würde der Bewohnerinnen und Bewohner wahren.
Besondere Anforderungen an einzelne Textilien sind in den internen Abläufen zu berücksichtigen. Stark verschmutzte oder feuchte Wäsche darf nicht ungeschützt im Bewohnerzimmer oder auf Verkehrsflächen gelagert werden.
Gebrauchte Textilien
Benutzte Bettwäsche, Handtücher und Kleidung sind mit möglichst geringer Bewegung zu sammeln. Ausschütteln oder unnötiges Ablegen auf Böden, Möbeln oder sauberen Arbeitsflächen ist zu vermeiden.
Die Behältnisse müssen für den vorgesehenen Transport geeignet und bei Bedarf verschließbar sein. Mitarbeitende verwenden die für die jeweilige Situation vorgesehene Schutzausrüstung.
Saubere Wäsche
Aufbereitete Textilien sind trocken, geschützt und getrennt von unreiner Wäsche zu lagern. Regale, Schränke und Transportwagen müssen sauber und für die jeweilige Nutzung geeignet sein.
Saubere Wäsche darf nicht über unnötig lange Zeit offen in Fluren oder unreinen Nebenräumen bereitgestellt werden. Die Verteilung sollte bedarfsgerecht und möglichst unmittelbar erfolgen.
Transport
Saubere und gebrauchte Wäsche werden organisatorisch oder räumlich voneinander getrennt transportiert. Transportbehälter und Wagen müssen eindeutig zugeordnet und regelmäßig gereinigt werden.
Transportzeiten und Wege sind so zu planen, dass Bewohnerbereiche möglichst wenig beeinträchtigt werden. Kreuzungen mit Lebensmittel- oder sauberen Materialtransporten sind soweit praktikabel zu vermeiden.
Abfallsammlung
Abfälle sind unmittelbar in geeigneten, ausreichend stabilen und bedarfsgerecht positionierten Behältnissen zu sammeln. Behälter dürfen nicht überfüllt werden und müssen regelmäßig aus dem Wohnbereich entfernt werden.
Abfallarten mit besonderen Anforderungen sind entsprechend den einrichtungsbezogenen Regelungen getrennt zu erfassen. Mitarbeitende müssen erkennen können, welcher Abfall in welches Behältnis gehört.
Hygienische Handhabung
Unnötiges Nachsortieren oder Verdichten von Abfällen ist zu vermeiden. Abfallsäcke werden so verschlossen, dass beim Transport keine Inhalte austreten und keine Außenflächen unnötig verunreinigt werden.
Nach der Abfallhandhabung sind die vorgesehenen Maßnahmen zur Händehygiene durchzuführen. Saubere Materialien dürfen nicht auf Abfallbehältern oder in deren unmittelbarer unreiner Umgebung abgelegt werden.
Transportwege
Interne Abfalltransporte sind zeitlich und räumlich so zu organisieren, dass Bewohnerinnen und Bewohner möglichst wenig beeinträchtigt werden. Offene Abfälle dürfen nicht durch Speisebereiche oder über saubere Lagerflächen transportiert werden.
Transportwagen müssen für die Abfallart geeignet, sicher zu bewegen und reinigungsfähig sein. Nach Verunreinigung ist eine zeitnahe Reinigung erforderlich.
Abfallbehälter
Abfallbehälter müssen standsicher, dicht, reinigungsfähig und für den vorgesehenen Abfall geeignet sein. Deckel- oder Bedienmechanismen dürfen keine zusätzlichen hygienischen Risiken verursachen.
Standorte sind so zu wählen, dass die Behälter erreichbar sind, aber keine Fluchtwege, Pflegeabläufe oder Bewohnerbewegungen behindern. Beschädigte Behälter sind unverzüglich auszutauschen.
Saubere Essbereiche
Tische, Tabletts und weitere relevante Oberflächen sind vor der Bereitstellung von Speisen in einem sauberen Zustand zu halten. Nach der Mahlzeit werden Verschmutzungen zeitnah entfernt und die Flächen nach dem festgelegten Verfahren gereinigt.
Reinigungsarbeiten mit Staub-, Spritz- oder Aerosolbildung sind während der offenen Speisenausgabe zu vermeiden. Reinigungsmittel dürfen nicht unmittelbar neben offenen Lebensmitteln verwendet oder gelagert werden.
Bewohnerbezogene Hilfsmittel
Trinkgefäße, Besteck, Becheraufsätze und individuell benötigte Esshilfen sind eindeutig zuzuordnen und hygienisch zu behandeln. Beschädigte oder nicht mehr ausreichend reinigungsfähige Hilfsmittel müssen ersetzt werden.
Zwischen Benutzung, Aufbereitung und erneuter Bereitstellung ist eine klare Prozesskette erforderlich. Saubere Hilfsmittel werden geschützt und getrennt von benutzten Gegenständen gelagert.
Lebensmittel und persönliche Speisen
Für mitgebrachte Speisen und persönlich gelagerte Lebensmittel müssen klare Regeln gelten. Dazu gehören Kennzeichnung, Lagerort, Temperaturanforderungen, Haltbarkeit und der Umgang mit geöffneten Verpackungen.
Kühlschränke im Wohnbereich sind regelmäßig zu kontrollieren und zu reinigen. Unklare Eigentumsverhältnisse oder nicht mehr geeignete Lebensmittel werden nach dem festgelegten Verfahren mit den zuständigen Personen geklärt.
Schnittstellen
Pflege, Hauswirtschaft, Küche und Verpflegungsdienst benötigen eindeutig abgegrenzte Aufgaben. Festzulegen ist unter anderem, wer Tische vorbereitet, Speisen verteilt, persönliche Lebensmittel kontrolliert, Esshilfen aufbereitet und Verschmutzungen beseitigt.
Übergabepunkte müssen so gestaltet sein, dass Speisen hygienisch sicher und in geeigneter Qualität bei den Bewohnerinnen und Bewohnern ankommen. Abweichungen werden unmittelbar an die verantwortliche Stelle gemeldet.
Vermeidung direkter Exposition
Tätigkeiten mit möglichem Kontakt zu Blut, Urin, Stuhl, Erbrochenem, Wundsekret oder anderen Körperflüssigkeiten sind vorbereitet und risikoorientiert durchzuführen. Benötigte Materialien und Schutzausrüstung müssen vor Beginn bereitliegen.
Direkter Hautkontakt und Spritzer auf Schleimhäute sind zu vermeiden. Arbeitsabläufe sollten so gestaltet sein, dass unnötige Bewegungen kontaminierter Materialien durch den Raum entfallen.
Persönliche Schutzausrüstung
Art und Umfang der Schutzausrüstung richten sich nach der zu erwartenden Kontamination. Einmalhandschuhe sind bei möglichem Handkontakt erforderlich; bei Spritzgefahr können zusätzlich Schutzkleidung sowie Augen- oder Gesichtsschutz notwendig sein.
Die Schutzausrüstung wird unmittelbar nach Abschluss der Tätigkeit abgelegt. Ein Weitertragen in saubere Bereiche oder zu anderen Bewohnerinnen und Bewohnern ist zu vermeiden.
Kontaminierte Flächen
Mit Körperflüssigkeiten verunreinigte Flächen sind unverzüglich nach dem festgelegten Verfahren zu behandeln. Der Bereich ist bis zum Abschluss der Maßnahme gegen unbeabsichtigtes Betreten oder Berühren zu sichern.
Zunächst wird die grobe Verunreinigung sicher aufgenommen. Anschließend erfolgen die vorgesehenen Reinigungs- und gegebenenfalls Desinfektionsmaßnahmen unter Einhaltung der Produkt- und Arbeitsschutzvorgaben.
Entsorgung
Verwendete Einwegmaterialien werden unmittelbar in geeigneten Behältnissen gesammelt. Spitze oder scharfe Gegenstände dürfen nur in dafür vorgesehenen stich- und bruchfesten Behältern entsorgt werden.
Transport und Zwischenlagerung erfolgen entsprechend der jeweiligen Abfallart. Nach Abschluss sind Arbeitsmittel aufzubereiten und die erforderlichen Maßnahmen zur Händehygiene durchzuführen.
Arbeitsorganisation
Tätigkeiten sind möglichst von sauber nach unrein zu planen. Dadurch wird verhindert, dass bereits kontaminierte Hände, Handschuhe oder Arbeitsmittel erneut mit sauberen Materialien oder Flächen in Kontakt kommen.
Bei unvermeidbaren Wechseln müssen die erforderlichen Zwischenmaßnahmen, beispielsweise Handschuhwechsel, Händedesinfektion oder Austausch von Arbeitsmitteln, unmittelbar erfolgen.
Materialbereitstellung
In den direkten Arbeitsbereich wird nur die voraussichtlich benötigte Materialmenge eingebracht. Nicht verwendete Materialien, die einer möglichen Kontamination ausgesetzt waren, dürfen nicht ohne Bewertung in den sauberen Vorrat zurückgelegt werden.
Nachfüllungen sollten aus einem geschützten Lager erfolgen. Verpackungseinheiten sind so zu wählen, dass unnötige Überbestände im Bewohnerzimmer vermieden werden.
Ablageflächen
Saubere und unreine Ablageflächen sind eindeutig zu kennzeichnen oder räumlich voneinander zu trennen. Eine Fläche darf nicht wechselnd für beide Zwecke genutzt werden, ohne dass eine geeignete Zwischenreinigung erfolgt.
Persönliche Gegenstände, Lebensmittel und Dokumente sind von unreinen Arbeitsbereichen fernzuhalten. Mobile Ablagen und Arbeitswagen müssen in das Trennungskonzept einbezogen werden.
Arbeitsabschluss
Nach unreinen Tätigkeiten werden Abfälle entsorgt, wiederverwendbare Arbeitsmittel der Aufbereitung zugeführt und verwendete Flächen behandelt. Anschließend erfolgen Handschuhwechsel beziehungsweise Händehygiene entsprechend der Situation.
Erst danach dürfen saubere Tätigkeiten begonnen oder saubere Materialien berührt werden. Der vollständige Arbeitsabschluss verhindert, dass Verunreinigungen in andere Bewohnerzimmer oder Funktionsbereiche weitergetragen werden.
Reinigungsfähige Oberflächen
Böden, Wände, Möbel und fest eingebaute Ausstattung müssen ihrer Nutzung entsprechend ausreichend glatt, intakt und reinigungsfähig sein. Beschädigungen, offene Fugen, aufgequollene Kanten oder poröse Materialien erschweren eine zuverlässige Reinigung.
Bei Neubeschaffung und Sanierung sind neben Gestaltung und Komfort auch Materialverträglichkeit, Reparaturfähigkeit und erwartete Beanspruchung zu berücksichtigen. Besonders stark genutzte Bereiche benötigen robuste Oberflächen.
Sanitärausstattung
Waschbecken, Toiletten, Duschen, Armaturen und Abläufe müssen technisch funktionsfähig und hygienisch nutzbar sein. Stagnierendes Wasser, Rückstau, Undichtigkeiten oder schwer zugängliche Schmutzbereiche sind zu vermeiden.
Sanitäre Ausstattung muss den Bewohnerbedürfnissen entsprechen und gleichzeitig sicher gereinigt werden können. Haltegriffe, Duschsitze und weitere Hilfen sind regelmäßig auf Befestigung, Beschädigung und Sauberkeit zu kontrollieren.
Händehygieneausstattung
Wasch- und Desinfektionsmöglichkeiten sind dort bereitzustellen, wo sie für die vorgesehenen Arbeitsabläufe benötigt werden. Spender müssen erreichbar sein, ohne saubere Materialien oder Bewohnerbewegungen zu behindern.
Die Ausstattung umfasst auch Nachfülllogistik, regelmäßige Funktionskontrollen und eine klare Zuständigkeit für Reinigung und Austausch. Leerstände oder defekte Spender sind als hygienisch relevante Mängel zu behandeln.
Baulich-technische Bedeutung
Räumliche Gestaltung und technische Ausstattung beeinflussen, ob saubere und unreine Prozesse sicher getrennt werden können. Ausreichende Lagerflächen, geeignete Reinigungsräume, funktionierende Sanitärtechnik und gut platzierte Handhygieneeinrichtungen erleichtern regelgerechte Arbeitsabläufe.
Bauliche Veränderungen sind daher frühzeitig mit Pflege, Hygiene, Arbeitsschutz und Facility Management abzustimmen. Nachträgliche Lösungen sind häufig weniger wirksam und im Betrieb schwerer umzusetzen.
Facility-Management-Schnittstellen der Basishygiene
| FM-Bereich | Beitrag zur Basishygiene |
|---|---|
| Gebäudereinigung | Umsetzung der festgelegten Reinigungs- und gegebenenfalls Desinfektionsleistungen, Bereitstellung geeigneter Arbeitsmittel und Nachweis der Leistungserbringung |
| Instandhaltung | Erhalt intakter, sicherer und ausreichend reinigungsfähiger Oberflächen, Bauteile und Ausstattung |
| Sanitärtechnik | Sicherstellung funktionsfähiger Waschbecken, Armaturen, Toiletten, Duschen, Abläufe und weiterer sanitärer Einrichtungen |
| Technischer Service | Schnelle Bewertung, Priorisierung und Beseitigung hygienisch relevanter technischer Defekte |
| Abfalllogistik | Geordnete Sammlung, Zwischenlagerung und Abführung von Abfällen unter Vermeidung von Kreuzkontaminationen |
| Wäschelogistik | Organisatorische und räumliche Trennung sauberer und unreiner Textilien sowie geeignete Transport- und Lagerbedingungen |
| Beschaffung | Auswahl hygienisch geeigneter, sicher verwendbarer, materialverträglicher und ausreichend verfügbarer Produkte |
| Dienstleistersteuerung | Vertragliche Festlegung, Kontrolle und Nachverfolgung der vereinbarten Hygiene-, Leistungs- und Qualitätsanforderungen |
Beschädigte Oberflächen
Risse, abgeplatzte Beschichtungen, beschädigte Fugen, poröse Kanten und andere schwer reinigungsfähige Stellen müssen systematisch erfasst werden. Die Meldung sollte Ort, Umfang, Foto oder Beschreibung sowie eine erste hygienische Bewertung enthalten.
Bis zur Instandsetzung sind erforderlichenfalls Zwischenmaßnahmen festzulegen. Dazu können häufigere Reinigung, Abdeckung, Sperrung oder eine vorübergehende Nutzungsänderung gehören.
Sanitärtechnische Defekte
Undichtigkeiten, verstopfte Abläufe, Rückstau, unzureichender Wasserdurchfluss oder Funktionsstörungen von Armaturen sind entsprechend ihrer hygienischen Bedeutung zu priorisieren. Defekte mit möglichem Austritt von Abwasser oder länger anhaltender Feuchtigkeit benötigen eine besonders schnelle Bearbeitung.
Nach der Reparatur muss geprüft werden, ob betroffene Flächen gereinigt, getrocknet oder weitergehend instand gesetzt werden müssen. Eine rein technische Reparatur ohne hygienische Nachbearbeitung kann unzureichend sein.
Defekte Hygieneausstattung
Leere, beschädigte oder nicht funktionierende Seifen-, Desinfektionsmittel- und Handtuchspender sind zeitnah zu melden und zu ersetzen beziehungsweise zu reparieren. Auch fehlende Abwurfbehälter oder ungeeignete Spenderpositionen können die Händehygiene beeinträchtigen.
Für kritische Ausfälle sind Ersatzlösungen vorzuhalten. Die provisorische Versorgung muss hygienisch sicher sein und darf nicht zu unbeschrifteten oder offenen Behältnissen führen.
Mängelverfolgung
Hygienisch relevante Mängel werden in einem nachvollziehbaren System erfasst, priorisiert und einer verantwortlichen Stelle zugeordnet. Status, Frist, Zwischenmaßnahme und Abschlussnachweis müssen dokumentiert werden.
Ein Mangel gilt erst als abgeschlossen, wenn die technische oder bauliche Ursache beseitigt und die hygienische Nutzbarkeit bestätigt ist. Wiederkehrende Mängel erfordern eine weitergehende Ursachenanalyse.
Verantwortlichkeiten im Wohnbereich
| Funktion | Schwerpunkt |
|---|---|
| Wohnbereichsleitung | Organisation der Basishygiene, Abstimmung der beteiligten Funktionen und Sicherstellung der praktischen Umsetzung |
| Pflegepersonal | Bewohnerbezogene Händehygiene, Pflegehygiene, sichere Nutzung von Pflege- und Hilfsmitteln sowie Meldung relevanter Abweichungen |
| Hygienefunktion | Fachliche Vorgaben, Beratung, Risikobewertung, Schulungsunterstützung und Bewertung besonderer Hygienesituationen |
| Reinigung | Planmäßige Raum- und Flächenreinigung, Behandlung zugeordneter Kontaktflächen sowie Meldung von Mängeln |
| Hauswirtschaft | Wäsche-, Versorgungs- und ausgewählte Serviceprozesse einschließlich hygienischer Übergaben |
| Facility Management | Technische, bauliche und infrastrukturelle Voraussetzungen sowie koordinierte Mängelbeseitigung |
| Qualitätsmanagement | Prüfung der Umsetzung, Dokumentenlenkung, Maßnahmenverfolgung und Auswertung von Qualitätskennzahlen |
| Externe Dienstleister | Durchführung der vertraglich festgelegten Hygiene-, Reinigungs-, Wartungs- oder Serviceaufgaben |
Pflege und Reinigung
Für bewohnernahe Gegenstände und Flächen muss eindeutig festgelegt sein, ob Pflege oder Reinigung verantwortlich ist. Dazu zählen beispielsweise Betten, Nachttische, Rufanlagen, Pflegewagen, Rollstühle und persönliche Hilfsmittel.
Die Abgrenzung sollte nicht nur allgemein, sondern objektbezogen erfolgen. Übergaben, Sonderreinigungen und Maßnahmen nach Kontamination müssen ebenfalls geregelt sein.
Pflege und Hauswirtschaft
Wäsche, Mahlzeiten, Geschirr, persönliche Lebensmittel und Bewohnergegenstände benötigen klar definierte Übergabepunkte. Dabei ist festzulegen, in welchem Zustand Materialien übergeben werden und wer Abweichungen bearbeitet.
Unklare Schnittstellen können zu Verzögerungen, Verwechslungen oder hygienisch unsicheren Zwischenlagerungen führen. Regelmäßige Abstimmungen helfen, praktische Probleme frühzeitig zu erkennen.
Pflege und Facility Management
Technische oder bauliche Hygienemängel müssen über festgelegte Meldewege an das Facility Management übermittelt werden. Die Meldung sollte das hygienische Risiko, den betroffenen Bereich und erforderliche Sofortmaßnahmen erkennen lassen.
Facility Management informiert über Priorität, Bearbeitungsstatus und Abschluss. Bei größeren Maßnahmen sind Nutzungseinschränkungen, Ersatzräume oder zusätzliche Reinigungsleistungen gemeinsam abzustimmen.
Interne und externe Leistungserbringung
Auch bei ausgelagerten Leistungen bleibt die Einrichtung für klare Anforderungen und wirksame Kontrolle verantwortlich. Verträge müssen Leistungsumfang, Qualitätsstandard, Dokumentation, Meldepflichten und Reaktionszeiten eindeutig beschreiben.
Interne Ansprechpersonen koordinieren den Dienstleister und prüfen die erbrachte Leistung. Abweichungen werden dokumentiert, korrigiert und bei Wiederholung in die Leistungsbewertung einbezogen.
Zutritt zu Bewohnerbereichen
Externe Dienstleister müssen vor Arbeitsbeginn über die für den Einsatzbereich geltenden Hygieneregeln informiert werden. Zutritt, Arbeitszeiten und Wege sind mit der verantwortlichen Stelle abzustimmen.
Bewohnerzimmer dürfen nur im erforderlichen Umfang betreten werden. Privatsphäre, Würde und persönliche Gegenstände der Bewohnerinnen und Bewohner sind zu respektieren.
Arbeitsmaterialien
Werkzeuge, Leitern, Messgeräte und sonstige Betriebsmittel müssen in einem geeigneten Zustand in den Wohnbereich eingebracht werden. Stark verschmutzte Arbeitsmittel dürfen nicht ohne vorherige Reinigung verwendet werden.
Materialien sind so abzulegen, dass saubere Flächen, Pflegeartikel und persönliche Gegenstände nicht verunreinigt werden. Schutzunterlagen müssen materialgeeignet und nach Abschluss ordnungsgemäß entfernt werden.
Arbeiten im Bewohnerzimmer
Vor Beginn sind Arbeitsbereich, Schutzmaßnahmen und erforderliche Verlagerungen persönlicher Gegenstände abzustimmen. Staub, Bohrspäne, Verpackungen und andere Rückstände müssen auf den Arbeitsbereich begrenzt werden.
Nach Abschluss wird das Zimmer in einem sicheren und hygienisch geeigneten Zustand übergeben. Erforderliche Nachreinigung und gegebenenfalls Freigabe sind eindeutig zu organisieren.
Koordination
Arbeiten mit erhöhtem Staub-, Schmutz-, Geruchs- oder Feuchtigkeitsaufkommen werden frühzeitig mit Pflege, Reinigung, Hygiene und Facility Management abgestimmt. Gegebenenfalls sind Bewohner vorübergehend umzuquartieren oder Bereiche abzusperren.
Arbeitszeiten, Reinigungsmaßnahmen, Abfallentsorgung und Wiederfreigabe müssen vor Beginn festgelegt sein. Ungeplante Abweichungen werden unmittelbar an die Koordination gemeldet.
Tätigkeitsbezogene Inhalte
Mitarbeitende erhalten nur dann wirksame Hygieneschulungen, wenn die Inhalte zu ihren konkreten Aufgaben passen. Reinigungskräfte benötigen beispielsweise detaillierte Verfahrenskenntnisse, während technische Dienstleister vor allem sichere Arbeitsweisen in sensiblen Bewohnerbereichen kennen müssen.
Schulungen sollten praktische Beispiele, typische Fehler und die jeweiligen Meldewege enthalten. Allgemeine Informationen ohne Bezug zum Arbeitsalltag reichen nicht aus.
Neue Beschäftigte
Neue Beschäftigte müssen vor beziehungsweise unmittelbar zu Beginn ihrer Tätigkeit in die relevanten Hygieneregeln eingewiesen werden. Dazu gehören Handhygiene, persönliche Schutzausrüstung, Zuständigkeiten, Materialwege und der Umgang mit Mängeln.
Die Einweisung ist zu dokumentieren. In der Einarbeitungsphase sollte geprüft werden, ob die Vorgaben praktisch verstanden und sicher angewendet werden.
Wiederkehrende Unterweisung
Grundlegende Hygieneregeln sind regelmäßig aufzufrischen. Anlassbezogene Unterweisungen sind zusätzlich erforderlich, wenn Verfahren, Produkte, Räume oder Zuständigkeiten geändert werden oder wiederkehrende Fehler festgestellt wurden.
Unterweisungen sollten verständlich, zielgruppengerecht und möglichst praxisnah erfolgen. Lernerfolg und Umsetzbarkeit können durch Beobachtungen, Rückfragen oder praktische Übungen überprüft werden.
Fremdpersonal
Fremdpersonal erhält eine auf den konkreten Einsatz zugeschnittene Hygieneeinweisung. Umfang und Tiefe richten sich nach Tätigkeit, Aufenthaltsdauer und Zugang zu Bewohner- oder Funktionsbereichen.
Die Einweisung kann Bestandteil der Auftragsfreigabe oder des Zutrittsverfahrens sein. Der Auftraggeber muss sicherstellen, dass auch nachträglich eingesetzte Beschäftigte informiert werden.
Reinigungspläne
Reinigungspläne beschreiben Bereiche, Flächen, Verfahren, Frequenzen, Produkte und Zuständigkeiten. Sie müssen mit der tatsächlichen Raumstruktur und Nutzung übereinstimmen.
Unklare Sammelbezeichnungen sind zu vermeiden, wenn dadurch relevante Flächen nicht eindeutig zugeordnet werden können. Sonderfälle und bedarfsabhängige Leistungen sind ergänzend festzulegen.
Kontrollnachweise
Durchgeführte Kontrollen werden soweit erforderlich mit Datum, Bereich, Ergebnis und verantwortlicher Person dokumentiert. Bei Abweichungen müssen auch die eingeleiteten Maßnahmen nachvollziehbar sein.
Kontrollnachweise sollen die Steuerung unterstützen und nicht nur formal ausgefüllt werden. Umfang und Häufigkeit richten sich nach Risiko, Leistungsmodell und internen Qualitätsanforderungen.
Mängeldokumentation
Hygienische, technische oder organisatorische Abweichungen werden in das bestehende Maßnahmenmanagement aufgenommen. Die Dokumentation enthält mindestens Beschreibung, Ort, Priorität, Verantwortlichkeit und Bearbeitungsfrist.
Fotos oder ergänzende Angaben können die Bewertung erleichtern. Nach Abschluss ist ein geeigneter Wirksamkeits- oder Erledigungsnachweis erforderlich.
Dokumentenlenkung
Hygienepläne, Reinigungspläne, Arbeitsanweisungen und Produktinformationen müssen aktuell, geprüft und freigegeben sein. Veraltete Fassungen sind aus den Arbeitsbereichen zu entfernen oder eindeutig als ungültig zu kennzeichnen.
Änderungen müssen nachvollziehbar dokumentiert und an die betroffenen Personen kommuniziert werden. Elektronische Systeme benötigen klare Zugriffs- und Freigaberegeln.
Regelmäßige Begehungen
Wohnbereiche werden in festgelegten Abständen gemeinsam oder funktionsbezogen begangen. Die Begehung betrachtet nicht nur Sauberkeit, sondern auch Arbeitsabläufe, Lagerung, Ausstattung, technische Mängel und Schnittstellen.
Die Häufigkeit richtet sich nach Risikobewertung, bisherigen Ergebnissen und Veränderungen im Wohnbereich. Auffällige Bereiche können vorübergehend häufiger kontrolliert werden.
Stichproben
Stichproben umfassen ausgewählte Räume, Handkontaktflächen, Hilfsmittel, Reinigungswagen, Lagerräume oder Dokumentationsnachweise. Die Auswahl sollte wechselnd und risikoorientiert erfolgen.
Stichproben müssen so gestaltet sein, dass sie tatsächliche Arbeitsbedingungen abbilden. Reine Sichtkontrollen können durch Prozessbeobachtungen und Gespräche mit Mitarbeitenden ergänzt werden.
Schnittstellenkontrollen
Bereiche mit mehreren beteiligten Funktionen benötigen besondere Aufmerksamkeit. Dazu gehören beispielsweise bewohnernahe Hilfsmittel, persönliche Lebensmittel, Wäscheübergaben und technische Arbeiten in Bewohnerzimmern.
Geprüft wird, ob Zuständigkeiten bekannt sind und Übergaben tatsächlich funktionieren. Wiederkehrende Lücken weisen häufig auf ein organisatorisches und nicht nur individuelles Problem hin.
Rückmeldung
Abweichungen werden zeitnah, sachlich und an die zuständige Funktion zurückgemeldet. Bei unmittelbarem Risiko ist eine sofortige Korrektur beziehungsweise Absicherung erforderlich.
Rückmeldungen sollten Ursache, Erwartung und erforderliche Maßnahme klar beschreiben. Gute Praxis kann ebenfalls benannt werden, um sichere Arbeitsweisen zu stabilisieren.
Sofortkorrektur
Einfach behebbare Mängel, beispielsweise ein leerer Spender, eine offene Abfallablage oder eine sichtbare Verschmutzung, werden unmittelbar korrigiert. Die Sofortkorrektur ersetzt jedoch nicht die Dokumentation, wenn ein wiederkehrendes oder relevantes Problem vorliegt.
Bei nicht sofort lösbaren Risiken müssen Zwischenmaßnahmen festgelegt werden. Dazu können Absperrung, Ersatzprodukte, Nutzungseinschränkungen oder zusätzliche Reinigung gehören.
Ursachenbewertung
Wiederkehrende Abweichungen werden systematisch auf organisatorische, personelle, materielle, technische oder vertragliche Ursachen untersucht. Eine reine Wiederholung der Arbeitsanweisung ist nicht ausreichend, wenn die praktische Umsetzung durch fehlende Zeit, ungeeignete Ausstattung oder unklare Zuständigkeiten verhindert wird.
Die Analyse sollte die betroffenen Mitarbeitenden einbeziehen. Dadurch werden tatsächliche Prozesshindernisse häufig schneller erkannt.
Verantwortlichkeit und Termin
Jede Verbesserungsmaßnahme erhält eine verantwortliche Person oder Funktion sowie einen realistischen, risikoorientierten Termin. Abhängigkeiten von Beschaffung, Technik oder externen Dienstleistern sind transparent darzustellen.
Bei Fristüberschreitungen ist zu entscheiden, ob zusätzliche Zwischenmaßnahmen oder eine Eskalation erforderlich sind. Offene Punkte müssen für die zuständigen Führungskräfte sichtbar bleiben.
Wirksamkeitskontrolle
Nach Umsetzung wird geprüft, ob der ursprüngliche Mangel tatsächlich und nachhaltig beseitigt wurde. Ein Reparaturauftrag oder eine durchgeführte Schulung allein ist noch kein ausreichender Wirksamkeitsnachweis.
Die Kontrolle kann durch erneute Begehung, Stichprobe, Kennzahlenvergleich oder Beobachtung des Arbeitsablaufs erfolgen. Bei unzureichender Wirkung sind weitere Maßnahmen festzulegen.
Qualitätskennzahlen zur Basishygiene
| Kennzahl | Steuerungszweck |
|---|---|
| Anzahl hygienischer Beanstandungen im Wohnbereich | Erkennen von räumlichen, organisatorischen oder wiederkehrenden hygienischen Schwachstellen |
| Reinigungsbeanstandungen | Bewertung der Qualität, Vollständigkeit und Zuverlässigkeit der vereinbarten Reinigungsleistungen |
| Anteil fristgerecht beseitigter Hygienemängel | Kontrolle der Bearbeitungsgeschwindigkeit und Verbindlichkeit des Maßnahmenmanagements |
| Wiederholungsmängel | Erkennen struktureller Ursachen, unzureichender Korrekturen oder dauerhaft ungeklärter Zuständigkeiten |
| Funktionsmängel an Hygieneausstattung | Steuerung von Wartung, Ersatzteilversorgung, Bestandskontrolle und Reaktionszeiten des Facility Managements |
| Schulungsquote | Nachweis, ob die vorgesehenen Beschäftigtengruppen aktuell unterwiesen wurden |
| Ergebnisse interner Hygienebegehungen | Bewertung der praktischen Umsetzung und Vergleich von Entwicklungen zwischen Wohnbereichen oder Zeiträumen |
Aktualitätsprüfung
Die wohnbereichsbezogenen Hygienestandards sind regelmäßig mit dem Hygieneplan, der tatsächlichen Nutzung und den aktuellen fachlichen Anforderungen abzugleichen. Auch Produktänderungen, neue Dienstleistungen oder angepasste gesetzliche Vorgaben können eine Überarbeitung erforderlich machen.
Für jede Prüfung sollten Verantwortlichkeit, Intervall und Freigabeverfahren festgelegt sein. Nicht mehr zutreffende Regelungen sind zeitnah zu ersetzen.
Praktische Wirksamkeit
Neben der formalen Dokumentation muss geprüft werden, ob die Vorgaben im Alltag verständlich und umsetzbar sind. Ein Verfahren ist nicht wirksam, wenn erforderliche Materialien fehlen, Wege ungeeignet sind oder Zuständigkeiten von den Beschäftigten unterschiedlich verstanden werden.
Beobachtungen und Rückmeldungen aus der Praxis sind deshalb ein wesentlicher Bestandteil der Bewertung. Erforderliche Anpassungen sollten gemeinsam mit den betroffenen Funktionen entwickelt werden.
Anpassung bei Veränderungen
Neue Räume, geänderte Bewohnerstrukturen, neue Möbel, technische Geräte oder veränderte Arbeitsprozesse müssen vor ihrer Einführung hygienisch bewertet werden. Dabei sind Reinigungsfähigkeit, Materialwege, Lagerbedarf, Handhygiene und Zuständigkeiten zu berücksichtigen.
Auch vorübergehende Veränderungen, beispielsweise Umbauten oder Ausfälle technischer Anlagen, können angepasste Hygienemaßnahmen erfordern. Diese sind für die Dauer der Veränderung klar zu dokumentieren.
Einbindung in das Qualitätsmanagement
Ergebnisse aus Begehungen, Beschwerden, Reinigungsprüfungen, Schulungen und FM-Mängelmeldungen werden gemeinsam ausgewertet. Ziel ist, wiederkehrende Schwachstellen zu erkennen und Verbesserungen auf Prozess-, Ausstattungs- oder Organisationsebene einzuleiten.
Maßnahmen, Fristen und Wirksamkeitskontrollen werden in das bestehende Qualitätsmanagement integriert. Dadurch wird Basishygiene als fortlaufende Führungs- und Steuerungsaufgabe und nicht als isolierte Einzelmaßnahme behandelt.
