Zum Inhalt springen
FM-Connect Chat

Hallo! Ich bin Ihr FM-Connect Chat-Assistent. Wie kann ich Ihnen helfen?

FM-Solutionmaker: Gemeinsam Facility Management neu denken

Vollstationäre Dauerpflege

Facility Management: Wohnen im Alter » Mission » Nutzungen » Vollstationäre Dauerpflege

Vollstationäre Dauerpflege

Kerngeschäft. Vollstationäre Dauerpflege ist der klassische 24/7-Betrieb einer Pflegeeinrichtung für Menschen mit dauerhaft hohem Unterstützungsbedarf. Das Kerngeschäft umfasst Unterkunft, Verpflegung, Pflege, Betreuung, medizinische Behandlungspflege, soziale Aktivierung und sicheren Gebäudebetrieb in einem dauerhaft belegten Wohn- und Arbeitsumfeld.

Vollstationäre Dauerpflege im Seniorenheim

Unterscheidende Merkmale

  • Durchgehender Rund-um-die-Uhr-Betrieb ohne Tages- oder Saisonunterbrechung.

  • Hohe Dichte an Bettplätzen, Pflegebädern, Dienstzimmern, Speisenversorgung, Wäsche- und Abfallströmen.

  • Starke Prüfdichte durch Qualitätsmanagement, Qualitätsprüfungen und Ergebnisdarstellung.

  • Personaleinsatz und Organisationsstruktur werden im stationären Bereich zusätzlich durch die Personalbemessung nach SGB XI § 113c geprägt.

Besondere Anforderungen an Facility Management

  • Das FM muss in ein formal belastbares Regelwerk aus Versorgungsvertrag, QM und Prüfprozessen eingebettet sein. Grundlage sind insbesondere SGB XI §§ 72, 112, 114, 115; die Qualitätsergebnisse werden verbraucherfreundlich veröffentlicht und sollen in Einrichtungen sichtbar sein.

  • Der Personal- und Organisationsrahmen der stationären Einrichtung orientiert sich an § 113c SGB XI. Für FM heißt das: Hauswirtschaft, Technikdienst, Logistik und Reinigung dürfen nicht isoliert disponiert werden, sondern müssen mit Pflege- und Belegungsstruktur verzahnt sein.

  • Baulich sind Erschließung, Aufzüge, Beleuchtung, Zimmer- und Sanitärstruktur zentral. Als bundesrechtlicher Referenzrahmen für Mindestanforderungen stehen insbesondere die HeimMindBauV, dazu die DIN 18040-Reihe sowie das jeweilige Landesrecht.

  • Technisches FM ist im Dauerbetrieb besonders prüfungsintensiv: Legionellenuntersuchung nach TrinkwV § 31, Wartung von Heizungs- und Klimaanlagen nach GEG § 60, elektrische Prüfungen nach DGUV Vorschrift 3 und Aufzugsprüfungen nach BetrSichV.

  • Der Brandschutz muss auf bewohnte Pflegegebäude mit eingeschränkter Selbstrettung ausgelegt sein. Praktisch heißt das: Brandschutzordnung nach DIN 14096, betrieblich belastbare Alarm- und Räumungsabläufe und – wo vorhanden – Aufbau und Instandhaltung von Brandmeldeanlagen nach DIN 14675.

  • Küche, Wäsche, Medizinprodukte, Abfall und Dokumentation sind eigenständige FM-Teilregime: LMHV, MPBetreibV, KrWG und in medizinisch geprägten Teilprozessen die AVV für einschlägige Abfallschlüssel.