Vollstationäre Dauerpflege
Kerngeschäft. Vollstationäre Dauerpflege ist der klassische 24/7-Betrieb einer Pflegeeinrichtung für Menschen mit dauerhaft hohem Unterstützungsbedarf. Das Kerngeschäft umfasst Unterkunft, Verpflegung, Pflege, Betreuung, medizinische Behandlungspflege, soziale Aktivierung und sicheren Gebäudebetrieb in einem dauerhaft belegten Wohn- und Arbeitsumfeld.
Vollstationäre Dauerpflege im Seniorenheim
Unterscheidende Merkmale
Durchgehender Rund-um-die-Uhr-Betrieb ohne Tages- oder Saisonunterbrechung.
Hohe Dichte an Bettplätzen, Pflegebädern, Dienstzimmern, Speisenversorgung, Wäsche- und Abfallströmen.
Starke Prüfdichte durch Qualitätsmanagement, Qualitätsprüfungen und Ergebnisdarstellung.
Personaleinsatz und Organisationsstruktur werden im stationären Bereich zusätzlich durch die Personalbemessung nach SGB XI § 113c geprägt.
Besondere Anforderungen an Facility Management
Das FM muss in ein formal belastbares Regelwerk aus Versorgungsvertrag, QM und Prüfprozessen eingebettet sein. Grundlage sind insbesondere SGB XI §§ 72, 112, 114, 115; die Qualitätsergebnisse werden verbraucherfreundlich veröffentlicht und sollen in Einrichtungen sichtbar sein.
Der Personal- und Organisationsrahmen der stationären Einrichtung orientiert sich an § 113c SGB XI. Für FM heißt das: Hauswirtschaft, Technikdienst, Logistik und Reinigung dürfen nicht isoliert disponiert werden, sondern müssen mit Pflege- und Belegungsstruktur verzahnt sein.
Baulich sind Erschließung, Aufzüge, Beleuchtung, Zimmer- und Sanitärstruktur zentral. Als bundesrechtlicher Referenzrahmen für Mindestanforderungen stehen insbesondere die HeimMindBauV, dazu die DIN 18040-Reihe sowie das jeweilige Landesrecht.
Technisches FM ist im Dauerbetrieb besonders prüfungsintensiv: Legionellenuntersuchung nach TrinkwV § 31, Wartung von Heizungs- und Klimaanlagen nach GEG § 60, elektrische Prüfungen nach DGUV Vorschrift 3 und Aufzugsprüfungen nach BetrSichV.
Der Brandschutz muss auf bewohnte Pflegegebäude mit eingeschränkter Selbstrettung ausgelegt sein. Praktisch heißt das: Brandschutzordnung nach DIN 14096, betrieblich belastbare Alarm- und Räumungsabläufe und – wo vorhanden – Aufbau und Instandhaltung von Brandmeldeanlagen nach DIN 14675.
Küche, Wäsche, Medizinprodukte, Abfall und Dokumentation sind eigenständige FM-Teilregime: LMHV, MPBetreibV, KrWG und in medizinisch geprägten Teilprozessen die AVV für einschlägige Abfallschlüssel.