Nutzungen: Seniorenwohnen und Pflegeeinrichtungen
Im Facility Management ist eine nutzungsorientierte statt einer rein umgangssprachlichen Typologie sinnvoll. Der Oberbegriff „Seniorenheim“ ist im deutschen Recht kein einheitlich definierter Sammelbegriff; die Einordnung erfolgt vielmehr über Leistungsrecht der Pflege- und Krankenversicherung, Vertragsrecht für Wohn- und Betreuungsverhältnisse sowie Landesheimrecht und Bau- beziehungsweise Aufsichtsrecht. Für das Facility Management ist nicht die Marketingbezeichnung entscheidend, sondern die Frage, welche Leistung in welcher Organisationsform erbracht wird: Wohnen mit Service, teilstationäre Versorgung, vollstationäre Pflege, spezialisierte Demenzpflege, Intensivpflege oder Hospiz.
Je höher die medizinische und pflegerische Komplexität, desto stärker verschiebt sich der Schwerpunkt von wohnungsnahen Services zu dokumentations- und prüfintensiven Betreiberpflichten.
Service-Wohnen und Senioren-WG benötigen erklärungsstarke Vertrags- und Abgrenzungsinhalte; Tagespflege, Kurzzeitpflege und Dauerpflege brauchen prozess- und prüforientierte FM-Inhalte; Demenzpflege, Intensivpflege und Hospiz verlangen die größte Spezialisierung mit Fokus auf Risiko, Hygiene, Medizintechnik, Dokumentation und Nutzerrechte.
