Zum Inhalt springen
FM-Connect Chat

Hallo! Ich bin Ihr FM-Connect Chat-Assistent. Wie kann ich Ihnen helfen?

FM-Solutionmaker: Gemeinsam Facility Management neu denken

Stationäres Hospiz

Facility Management: Wohnen im Alter » Mission » Nutzungen » Stationäres Hospiz

Stationäres Hospiz

Kerngeschäft. Das stationäre Hospiz ist keine Variante des Pflegeheims, sondern eine eigenständige palliative Versorgungsform für Menschen mit unheilbaren Erkrankungen in ihrer letzten Lebensphase. Das Kerngeschäft ist die palliativ-pflegerische, palliativ-medizinische, psychosoziale und seelsorgliche Begleitung mit hoher Angehörigenorientierung und starker Vernetzung im regionalen Versorgungsnetz.

Stationäres Hospiz mit ganzheitlicher Begleitung

Unterscheidende Merkmale

  • Stationäre Hospize sind nach der aktuellen Rahmenvereinbarung selbstständige Einrichtungen mit eigenständigem Versorgungsauftrag.

  • Sie sind als kleine Einrichtungen mit familiärem Charakter konzipiert; die Rahmenvereinbarung nennt in der Regel 8 bis 16 Plätze.

  • Sie dürfen gerade nicht Bestandteil einer stationären Pflegeeinrichtung oder eines Krankenhauses sein; Personal und Konzept müssen separat sein.

  • Die räumliche Gestaltung ist ausdrücklich auf die Bedürfnisse schwerkranker und sterbender Menschen sowie ihrer Zugehörigen auszurichten.

Besondere Anforderungen an Facility Management

  • Das Hospiz braucht ein eigenständiges Betriebs-, Raum- und Versorgungskonzept. Die Rahmenvereinbarung verlangt bauliche, organisatorische und wirtschaftliche Selbstständigkeit; FM kann hier nicht als Annex einer Pflegeeinrichtung organisiert werden.

  • Die räumliche Ausstattung ist deutlich hospizspezifisch: Einbettzimmer sind der Regelfall, Angehörige sollen mit aufgenommen werden können, zusätzlich werden Gemeinschaftsbereiche, Raum der Stille, Pflegebad, Rein-/Unrein-Arbeitsräume, Lager und Technikflächen vorausgesetzt. Die Rahmenvereinbarung nennt hierfür bundesweit einheitliche Orientierungsgrößen.

  • Sachlich sind unter anderem Medikamentenkühlschrank, BTM-Schrank, Pflegebetten, Lifter, Infusionsständer, Sauerstoffgerät, Absauggerät und Inhalationsgerät vorzuhalten; damit greifen Medizinprodukte- und Betreiberpflichten nach MPBetreibV in besonderer Dichte.

  • Das FM muss Angehörigen- und Besucherprozesse mitdenken: Übernachtung, Privatsphäre, Ruhe, Erreichbarkeit, Seelsorge- und Abschiedsräume sind keine Serviceextras, sondern Teil des Versorgungskerns. Die Rahmenvereinbarung bindet das Hospiz zudem ausdrücklich in die regionale Versorgungsstruktur ein.

  • Dokumentation, Prüfbarkeit und Investitionskosten sind formalisiert. Die Rahmenvereinbarung sieht Versorgungsverträge, Begehungen/Prüfungen, Leistungsdokumentation und die gesonderte Ausweisung von Investitionskosten vor. FM-Querschnitt und Steuerungsmodell