Betriebsfähigkeit von Seniorenheimen sicherstellen
Versorgungsauftrag und tatsächliche Kapazität bestimmen
Ein Seniorenheim ist im festgelegten Umfang betriebsfähig, wenn die Bewohnerinnen und Bewohner sicher, würdevoll und möglichst selbstbestimmt wohnen können und die zugesagten Unterstützungsleistungen verlässlich verfügbar sind. Schwerpunkt dieser Bewertung ist die vollstationäre Pflege. Betreutes Wohnen, Tagespflege und besondere Versorgungsformen benötigen eigenständig abgegrenzte Bewertungen; Anforderungen werden nicht ungeprüft übertragen. Eingangsvoraussetzungen sind das bestätigte Leistungsprofil, die zulässige Nutzung, Belegung, maßgeblichen Vereinbarungen sowie die individuellen Unterstützungsbedarfe. Mobilität, Orientierung, Kommunikationsfähigkeit und Abhängigkeit von Hilfsmitteln beeinflussen die erforderlichen räumlichen und organisatorischen Voraussetzungen. Die Bewertung verbindet Wohnbereiche, Gemeinschaftsräume, Pflegearbeitsplätze und Versorgungswege mit tatsächlich verfügbaren Leistungen. Ein freies Zimmer ist noch kein belegbarer Pflegeplatz. Bauliche Kapazität, personell abgesicherte Versorgung und Eignung für die konkrete Person müssen zusammenpassen. Das Facility Management stellt die ihm übertragenen Gebäude- und Unterstützungsleistungen bereit und führt ihre Nachweise zusammen. Die Pflegeprozessverantwortung und medizinische Entscheidungen verbleiben bei den dafür befugten Fachpersonen. Der Einrichtungsträger bleibt für die Qualität seiner Leistungen verantwortlich. Landesrecht, Genehmigungen, verbindliche Pflegeanforderungen und Bewohnerrechte sind von zusätzlichen Komfortzielen zu unterscheiden. Ein gepflegtes Erscheinungsbild oder eine hohe Auslastung belegt keine sichere Versorgung. Ergebnis ist ein bestätigter Auftrag mit räumlichen, zeitlichen und fachlichen Grenzen sowie festgelegten Voraussetzungen für Aufnahme und Weiterbelegung.
