Ambulant betreute Senioren-WG
Kerngeschäft. Die ambulant betreute Senioren- oder Pflege-WG kombiniert gemeinschaftliches Wohnen mit individuell organisierten Pflege- und Betreuungsleistungen. Das Kerngeschäft ist ein kleinteiliger, alltagsnaher Versorgungsverbund mit höherer Selbstbestimmung als im klassischen Heim, aber deutlich höherer FM-Komplexität als im Service-Wohnen, weil Haushalt, Pflege, Sicherheit und Nutzerrechte eng ineinandergreifen. Leistungsrechtlich sind insbesondere zusätzliche Leistungen für ambulant betreute Wohngruppen sowie gemeinschaftliche Wohnformen mit Versorgungsverträgen relevant.
Ambulant betreute Senioren-Wohngemeinschaften
Unterscheidende Merkmale
Mehrere pflegebedürftige Menschen leben in einer gemeinsamen Wohnung oder wohnähnlichen Einheit mit geteilten Haushaltsfunktionen.
Es gibt entweder individuelle Pflegearrangements oder gebündelte Versorgungsverträge in gemeinschaftlichen Wohnformen nach SGB XI § 92c. [24]
Für die Gründung beziehungsweise Umgestaltung sind Förderungen für altersgerechte oder barrierearme Umgestaltung vorgesehen.
Die Frage, ob eine WG als selbstbestimmte Wohnform oder als stärker anbieterverantwortete Form behandelt wird, ist landesrechtlich besonders relevant; Beispiele finden sich im WTG NRW, im PfleWoqG Bayern und im Berliner Wohnteilhaberecht.
Besondere Anforderungen an Facility Management
Die bauliche Konzeption muss wohnlich und zugleich sicher sein: barrierearme Bäder, rollstuhlgerechte Bewegungsflächen, sichere Küchen, robuste Bodenbeläge und gute Orientierung; dafür ist die DIN 18040-2 die zentrale deutsche Norm.
Ein wesentlicher FM-Punkt ist die klare Verantwortungszuordnung zwischen Vermieter, WG-Initiator, Pflegedienst, Hauswirtschaft und Angehörigen. Diese Schnittstellen sind aus Compliance-Sicht kritisch, weil Landesheimrecht je nach Anbietersteuerung Anzeige-, Prüf- oder Aufsichtspflichten auslösen kann.
Brandschutz und Alltagssicherheit müssen auf eine nichtinstitutionelle, aber vulnerable Wohnform zugeschnitten werden: Herdsicherung, kontrollierbare Zutrittssysteme, Nachtorganisation, Räumungskonzept und – soweit vorhanden – Brandschutzordnung nach DIN 14096.
Hygienisch problematisch sind die gemeinsam genutzten Küchen, Sanitärbereiche und Wäscheprozesse. Das FM braucht deshalb abgestimmte Reinigungsintervalle, Hygieneroutinen nach KRINKO-Empfehlungen für Heime, Trinkwasserüberwachung nach TrinkwV und bei Lebensmittelzubereitung die Einhaltung der LMHV.
Werden Hilfsmittel oder Medizinprodukte zentral durch den Betreiber vorgehalten, sind Einweisung, Instandhaltung, Medizinproduktebuch und Kontrollen nach MPBetreibV zu organisieren; das wird in kleinen Wohnformen häufig unterschätzt.