Einrichtungsleiter
Funktion und organisatorische Einordnung
Der Einrichtungsleiter führt die übertragene Einrichtung organisatorisch und verbindet Versorgung, Personal, Wirtschaftlichkeit und verlässliche Unterstützungsleistungen. Das Funktionsfeld ist bei Betreibern von Seniorenpflegeeinrichtungen ausdrücklich beschrieben. Dieses Profil konzentriert sich auf die Schnittstelle zum Facility Management und setzt keinen bestimmten Pflege- oder Wohnvertrag voraus. Betreutes Wohnen, stationäre Pflege und andere Wohnformen besitzen unterschiedliche Voraussetzungen. Trägerauftrag und anwendbare landesrechtliche Anforderungen sind daher vor Einsatz zu klären. Die Leitung übernimmt nicht allein durch ihre Funktion alle pflegefachlichen oder medizinischen Aufgaben. Sie sorgt dafür, dass geeignete Verantwortliche zusammenarbeiten und kritische Betriebsleistungen verfügbar sind. Bewohner sind Menschen mit eigenen Rechten und Wünschen; Alter oder Unterstützungsbedarf begründen keine pauschale Entscheidungsunfähigkeit. Diese Perspektive muss auch bei Gebäude- und Serviceentscheidungen erhalten bleiben.
