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Außerklinische Intensivpflege

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Außerklinische Intensivpflege

Kerngeschäft. Die außerklinische Intensivpflege versorgt Menschen mit besonders hohem Bedarf an medizinischer Behandlungspflege außerhalb des Krankenhauses. Das Kerngeschäft ist die sichere kontinuierliche Überwachung und Durchführung komplexer medizinischer Maßnahmen, etwa bei Beatmung, Trachealkanüle, hohem Krisen- und Notfallrisiko oder engmaschigem Vitalparameter-Management.

Außerklinische Intensivpflege mit Spezialisierung

Unterscheidende Merkmale

  • Hohe Dichte an Medizinprodukten, Notfalltechnik, Alarmen, Verbrauchsmaterialien und Dokumentation.

  • Versorgungsformen können vollstationäre Pflegeeinrichtungen oder betreiberorganisierte Wohneinheiten umfassen; für Letztere nennt das Regelwerk ausdrücklich bauliche und strukturelle Anforderungen.

  • Die G-BA-Richtlinie stellt Versorgungssicherheit, Therapieziele, Koordination der Berufsgruppen und bei Beatmungspatienten auch die Prüfung von Entwöhnungs- oder Dekanülierungspotenzialen in den Mittelpunkt.

  • Qualitätsanforderungen an Personal, Leitung und Struktur sind deutlich höher als in der Regelpflege.

Besondere Anforderungen an Facility Management

  • Das technische FM muss versorgungs- und notfallkritische Infrastruktur absichern: verlässliche Stromversorgung, Alarmmanagement, Geräteverfügbarkeit, Ausfallkonzepte, saubere Geräte- und Ersatzteilhaltung. Medizinprodukte dürfen nur nach Maßgabe der MPBetreibV betrieben werden; sicherheitstechnische Kontrollen, Einweisungen, Bestandsverzeichnis und Medizinproduktebuch sind Pflichtpunkte.

  • Bei betreiberorganisierten Wohneinheiten sind bauliche und strukturelle Anforderungen ausdrücklich Teil der Rahmenempfehlungen nach § 132l SGB V. FM-seitig bedeutet das vor allem klare Funktionszonen, Lagerung, Erreichbarkeit im Notfall, hygienische Prozesse und sichere Betriebsabläufe.

  • Die Versorgungsprozesse müssen auf den Behandlungsplan der AKI-Richtlinie abgestimmt sein, einschließlich Krisenmanagement, Vitalparametererfassung und interprofessioneller Koordination. Technische Systeme dürfen daher nie „nur“ Gebäudeautomation sein, sondern müssen medizinnahe Betriebsprozesse unterstützen.

  • Hygiene und Entsorgung sind überdurchschnittlich anspruchsvoll. Neben KRINKO-Empfehlungen sind für kontaminierte medizinische Abfälle die AVV-Schlüssel des Kapitels 18 01 relevant; organisatorisch greift die Abfallhierarchie des KrWG.

  • Personal- und Qualifikationsanforderungen sind in den Rahmenempfehlungen und Prüfrichtlinien besonders stark formalisiert; konkrete landes- oder vertragsbezogene Detailwerte können je Vertragssystem differieren und sind hier, soweit nicht bundeseinheitlich geregelt, unspecified.