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Service-Wohnen mit Grundservice

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Service-Wohnen mit Grundservice

Kerngeschäft. Diese Wohnform richtet sich an ältere Menschen, die primär selbstständig wohnen wollen, aber eine barrierearme Wohnung, einen Grundservice und definierte Unterstützungsangebote benötigen. Das Kerngeschäft ist daher nicht die Dauerpflege, sondern die sichere Wohnnutzung mit Servicebausteinen, gegebenenfalls ergänzt um Hausnotruf, Hausmeisterdienste, Reinigung, Verpflegung oder die Vermittlung ambulanter Leistungen. Qualitätsseitig ist die DIN 77800 der wichtigste deutsche Standard für das Leistungsangebot im Service-Wohnen; vertraglich greift das WBVG, wenn Wohnraum mit Pflege- oder Betreuungsleistungen verknüpft wird.

Selbstständiges Wohnen mit Serviceangeboten

Unterscheidende Merkmale

  • Schwerpunkt auf Wohnnutzung, nicht auf stationärer Pflege; pflegerische Leistungen sind meist optional oder extern zugeschaltet.

  • Typisch sind Appartements oder kleine Wohnungen mit Gemeinschaftsflächen und einem definierten Basispaket an Serviceleistungen.

  • Vertrags- und Transparenzanforderungen sind hoch, weil Leistungsgrenzen, Wahlleistungen und Anpassungsmöglichkeiten sauber beschrieben werden müssen.

  • Die aufsichtsrechtliche Einordnung ist häufig landesabhängig und hängt davon ab, wie eng Wohnen, Betreuung und Versorgung organisatorisch gekoppelt sind

Besondere Anforderungen an Facility Management

  • Barrierefreiheit muss sowohl in den Wohnungen als auch in Erschließung und Gemeinschaftsbereichen systematisch geplant und betrieben werden; dafür sind insbesondere DIN 18040-2 für Wohnungen und DIN 18040-1 für öffentlich zugängliche Bereiche leitend.

  • Das FM braucht ein sehr sauberes Schnittstellenmanagement zwischen Vermietung, Servicevertrag und Pflegekoordination. Wenn Wohnraum und Betreuungsleistungen aus einer Hand angeboten werden, greifen Informationspflichten vor Vertragsschluss und Anpassungspflichten nach WBVG §§ 3 und 8; das wirkt direkt auf Vertragsdaten, Leistungsverzeichnisse und Dokumentationsprozesse.

  • Technisch relevant sind Hausnotruf, Aufzugsverfügbarkeit, Zutrittsorganisation und Rettungskette. Aufzüge sind prüfpflichtig nach BetrSichV, elektrische Anlagen und Betriebsmittel unterliegen den Prüf- und Dokumentationsanforderungen der DGUV Vorschrift 3.

  • Wegen häufig älterer Nutzer mit erhöhtem Infektions- und Immobilitätsrisiko muss der Betrieb Trinkwasser, Heizung und Reinigung eng überwachen: Legionellenuntersuchungen nach TrinkwV § 31, regelmäßige Wartung von Heizungs- und Klimakomponenten nach GEG § 60 und definierte Reinigungsstandards für Kontaktflächen.

  • Wird im Haus Verpflegung produziert oder werden leicht verderbliche Lebensmittel ausgegeben, kommen Schulungs- und Hygienepflichten nach LMHV § 4 hinzu; das betrifft Küche, Temperaturführung, Personalunterweisung und Rückverfolgbarkeit.